Ihre Sicherheit und Zufriedenheit sind uns wichtig. Vertrauen Sie deswegen auch bei der Montage und Inbetriebnahme auf die über 30-jährige Erfahrung und Fachkompetenz von UNS.
Wir übernehmen für Sie die terminliche Abstimmung der Anlieferung zum Montageort und kümmern uns auf Wunsch um die rechtzeitige Verfügbarkeit der für die Montage erforderlichen Geräte wie Autokran, Hubarbeitsbühnen und Gabelstapler. Unsere qualifizierten Fachmonteure beherrschen den neuesten technischen Stand und montieren mit einem hohen Sicherheitsbewusstsein.
Ein Kran soll mit seinen Aufgaben wachsen – und auch über Jahrzehnte Ihren Anforderungen gerecht werden. Dabei passiert es häufig, dass sich die Einsatzbedingungen ändern: Die Arbeitsabläufe in Ihrer Halle werden umorganisiert, neue Produkte hergestellt, Standorte verlagert oder neue Kapazitäten gebildet – und Ihre Krananlage soll sich Ihren Wünschen anpassen. Natürlich auch, wenn eine vorhandene Anlage durch modernere Komponenten ergänzt werden soll.
Umrüstungen aller Art
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn sich die Anforderungen an Ihren Kran ändern. Sei es eine Umfahrsteuerung für Hindernisse, eine Zusammenfahrsicherung für mehrere Krane, Endschalter, Lichtschranke, Funksteuerung, oder, oder, oder.
Egal, ob Katzen ausgewechselt, elektronische Komponenten nachgerüstet oder Bauteile verändert werden müssen: Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie.
Bevor Sie Ihren Kran nutzen können, ist die gesetzlich vorgeschriebene „Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme“ erforderlich. Auch diese Verantwortung übernehmen wir gerne für Sie, durch Einsatz einen von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen.
Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung, als auch die DGUV Vorschriften 52 „Krane“ und 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ verlangen von Ihnen als Betreiber mindestens einmal jährlich eine Überprüfung Ihrer Krananlagen durch eine befähigte Person bzw. durch einen Sachkundigen.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten und helfen Ihnen gleichzeitig, durch rechtzeitiges Erkennen und Beheben von Schäden und Verschleiß die Lebensdauer Ihrer Krananlage deutlich zu verlängern. Wenn gewünscht, ermitteln wir die theoretische Restnutzungsdauer der Hubwerke nach DGUV Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ § 23, Absatz 4.
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ besagt, dass Krananlagen auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden. Dabei sind die für die Anlage geltenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. Diese sind für Krane in der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ beschrieben.
Wir beschaffen Ihnen alle benötigten Ersatzteile für Ihre Krane, dazu gehören auch Ersatzteile für älteren Krananlagen. Schicken Sie uns eine Anfrage oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Zu unseren Leistungen im Rahmen des Ersatzteilservice zählen: